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Gesetzesvorschlag 8414

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

der Gesetzesvorschlag 8414 der Regierung Frieden vom 17.07.2024 enthält eine Vielzahl von
Änderungen, die sich auf verschiedene Aspekte der Steuer- und Finanzgesetzgebung in
Luxemburg auswirken. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Wir informieren Sie, sobald die Gesetzesinitiative seitens des Parlaments beschlossen wurde.

Änderungen für Privatpersonen:

  • Die Beträge für die steuerlich begünstigte Beteiligungsprämie werden erhöht. Künftig ist eine Prämie in Höhe von 30% statt 25% des jährlichen Bruttolohns steuerbegünstigt; die maximal als Beteiligungsprämie zahlbare Prämie steigt von 5% auf 7,5% des Vorjahresgewinns.
  • Das sog. Impatriate-Regime wird angepasst: Ab 2025 sollen 50% des Bruttogehalts bis zu einem Maximum von 400.000 Euro steuerfrei sein.
  • Eine „Prime jeune salarié“ für junge Arbeitnehmende unter 30 Jahren soll eingeführt werden. Diese Prämie ist zu 75% steuerbefreit; abhängig vom Bruttojahresgehalt betragen die maximal zahlbaren steuerbegünstigten Prämien:
    Prämie / Jahresvergütung
    5.000 EUR /<= 50.000 EUR
    3.750 EUR / 50.001 – 75.000 EUR
    2.500 EUR / 75.001 – 100.000 EUR
  • Der Einkommensteuertarif wird in 2025 um 2,5 Indextranchen an die Inflation angepasst.
  • Der Steuertarif für die Steuerklasse 1a wird ab 2025 signifikant reduziert. Außerdem gibt es Steuererleichterungen insbesondere für Alleinerziehende – so steigt bspw. der Steuerkredit CIM ab 2025 von 2.505 EUR auf 3.504 EUR.
  • Der Steuerkredit für den sozialen Mindestlohn wird ab 2025 von 70 auf 81 Euro pro Monat erhöht, sodass Arbeitnehmende, die den Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmende erzielen und sich in Steuerklasse 1 befinden, nicht mehr der Besteuerung unterliegen.
  • Ein neuer Steuerkredit für Überstunden wird eingeführt, um Arbeitnehmende zu entlasten, deren Überstunden in ihrem Wohnsitzstaat besteuert werden. Der Steuerkredit beträgt maximal 700 EUR pro Jahr und orientiert sich an den gezahlten Überstunden. Ab 4.000 EUR Überstundenvergütungen p.a. werden 700 EUR p.a. Steuerkredit gewährt, zwischen 1.200 EUR und 4.000 EUR beträgt der Steuerkredit 25% des 1.200 EUR übersteigenden Werts, unterhalb von 1.200 EUR wird kein Steuerkredit gewährt. Der Steuerkredit soll bereits rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2024 eingeführt werden.

Änderungen für Unternehmen:

  • Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2025 um 1% gesenkt; d.h. der Höchststeuersatz sinkt von 17% auf 16%. Der Eingangssteuersatz bei Einkünften unterhalb von 175.000 EUR sinkt damit von 15% auf 14%.
  • Änderung der Regelung zur Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen: Technische Anpassungen zur Klarstellung der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen für bestimmte Unternehmensgruppen (sog. „Zinsschranke“)
  • Die jährliche Mindeststeuer der taxe d’abonnement für SPFs wird von 100 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Die Erhöhung der Mindeststeuer soll im Folgequartal nach Verkündung des Gesetzes wirksam werden.
  • Verschärfung der Kontroll- und Sanktionsmechanismen: Einführung von Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen und Klarstellung der Verfahren zum Entzug des SPF-Status.

Änderungen für Investmentfonds:

  • Einführung einer Steuerbefreiung für bestimmte aktiv verwaltete UCITS-ETFs, um die Wettbewerbsfähigkeit des Luxemburger Fondssektors zu stärken.

Diese Zusammenfassung besteht aus vereinfachten Informationen.

Sollten sich Ihrerseits Fragen zu den angesprochenen Änderungen ergeben oder Sie
bei der Beurteilung Ihrer steuerlichen Sachverhalte Unterstützung benötigen, stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Kontakt

  • Christian Baltes, Steuerberater, Expert Comptable – christian.baltes@ludwig-maldener.com
  • Manuel Büchel, Steuerberater, Expert Comptable – manuel.buechel@ludwig-maldener.com
  • Isabelle Eilens, Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalterin – isabelle.eilens@ludwig-maldener.com
  • Markus Jung, Steuerberater, Expert Comptable – markus.jung@ludwig-maldener.com
  • Tobias Maldener, Steuerberater, Expert Comptable – tobias.maldener@ludwig-maldener.com
  • Sabine Wahlers, Expert Comptable – sabine.wahlers@ludwig-maldener.com

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Mandanteninformation_08/2024 Thema: Gesetzesvorschlag 8414 [DE, EN]
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