Sehr geehrte Damen und Herren,
die EU-Kommission hat die geplante Unshell-Richtlinie (auch bekannt als „ATAD 3“) offiziell zurückgezogen (ECOFIN Bericht 9960/25 vom 18.06.2025 (pdf)). Ziel der Richtlinie war es, sog. Briefkastengesellschaften ohne ausreichende wirtschaftliche Substanz steuerlich unattraktiver zu machen. Da sich die Mitgliedstaaten jedoch nicht auf zentrale Punkte einigen konnten, wurde der Vorschlag nicht weiterverfolgt.
Hintergrund der Richtlinie:
- Ziel war es, „substanzlose“ Gesellschaften von bestimmten Steuervergünstigungen auszuschließen.
- Vorgesehen waren umfangreiche Meldepflichten und Substanznachweise für bestimmte Gesellschaften.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Keine neuen Meldepflichten im Zusammenhang mit substanzlosen Gesellschaften.
- Kein Risiko von Informationsaustausch oder steuerlichen Konsequenzen allein aufgrund der Unshell-Richtlinie.
- Dennoch bleibt die Thematik aktuell: Viele Mitgliedstaaten setzen eigene Regelungen zur Bekämpfung von Substanzlosigkeit um.
Fazit: Die Unshell-Richtlinie ist vom Tisch – aber Unternehmen mit grenzüberschreitenden Strukturen sollten weiterhin auf ausreichende Substanz und wirtschaftliche Aktivität achten.
Bei Fragen zur Analyse Ihrer Unternehmensstruktur und Bewertung der Substanz vor dem Hintergrund weiterer Missbrauchsverhinderungsvorschriften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand 25.06.2025
Ihr Kontakt
- Christian Baltes, Steuerberater, Expert Comptable – christian.baltes@ludwig-maldener.com
- Manuel Büchel, Steuerberater, Expert Comptable – manuel.buechel@ludwig-maldener.com
- Isabelle Eilens, Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalterin – isabelle.eilens@ludwig-maldener.com
- Markus Jung, Steuerberater, Expert Comptable – markus.jung@ludwig-maldener.com
- Tobias Maldener, Steuerberater, Expert Comptable – tobias.maldener@ludwig-maldener.com
- Sabine Wahlers, Expert Comptable – sabine.wahlers@ludwig-maldener.com