Am 4. April 2025 hat die luxemburgische Regierung den Gesetzesentwurf Nr. 8526 eingebracht. Dieser sieht die Einführung eines neuen „Start-Up Tax Credit“ vor, mit dem Investitionen in junge, innovative Unternehmen steuerlich gefördert werden sollen.
Das Vorhaben befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen im weiteren Verlauf sind möglich, zumal der Entwurf sehr kontrovers diskutiert wird.
FAQ
1. Wer wäre betroffen?
Nach dem aktuellen Entwurf soll der Steueranreiz für natürliche Personen gelten, die in Luxemburg steuerpflichtig sind (oder als Nichtansässige den Ansässigen gleichgestellt werden) und direkt Kapital in eine junge, innovative Gesellschaft investieren.
Die Beteiligung müsste voll eingezahlt und mindestens drei Jahre gehalten werden.
Indirekte Beteiligungen über transparente Gesellschaftsformen (z. B. SCS, SCSp) wären nach jetzigem Entwurf nicht begünstigt, dies wird allerdings noch kontrovers diskutiert.
2. Welche steuerliche Begünstigung ist vorgesehen?
Geplant ist ein Steuerguthaben in Höhe von 20 % des getätigten Investments – mit einem jährlichen Höchstbetrag von 100.000 EUR pro Investor.
Einzelinvestitionen sollen mindestens 10.000 EUR betragen, und die Beteiligungsquote eines einzelnen Investors dürfte 30 % des Stammkapitals nicht überschreiten.
Zudem sieht der Entwurf eine Obergrenze von 1,5 Mio. EUR pro Start-up für alle begünstigten Investitionen zusammen vor.
Nicht genutzte Gutschriften könnten in Folgejahre vorgetragen werden.
3. Worauf sollten potenzielle Investoren achten?
Nach derzeitigem Stand des Entwurfs müssten begünstigte Unternehmen („Start-Up Entities“) bestimmte Kriterien erfüllen, etwa:
- Gründung vor weniger als 5 Jahren,
- weniger als 50 Beschäftigte,
- Umsatz oder Bilanzsumme unter 10 Mio. EUR,
- mindestens 15 % Forschungs- und Entwicklungsausgaben in einem der letzten drei Geschäftsjahre.
Investoren dürften nicht Gründer oder Angestellte des Unternehmens sein.
Da der Entwurf noch parlamentarisch beraten wird, können sich die Bedingungen und Schwellenwerte noch ändern.
Fazit
Mit dem geplanten Start-Up Tax Credit verfolgt Luxemburg das Ziel, privates Kapital für innovative Jungunternehmen zu mobilisieren.
Ob und in welcher Form die Regelung umgesetzt wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Sie überlegen, in Start-ups zu investieren oder möchten wissen, ob Sie künftig von der geplanten Förderung profitieren könnten?
Kontaktieren Sie uns gern für eine individuelle steuerliche Einschätzung und Beratung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand 16.10.2025
Ihr Kontakt
- Christian Baltes, Steuerberater, Expert Comptable – christian.baltes@ludwig-maldener.com
- Manuel Büchel, Steuerberater, Expert Comptable – manuel.buechel@ludwig-maldener.com
- Isabelle Eilens, Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalterin – isabelle.eilens@ludwig-maldener.com
- Markus Jung, Steuerberater, Expert Comptable – markus.jung@ludwig-maldener.com
- Tobias Maldener, Steuerberater, Expert Comptable – tobias.maldener@ludwig-maldener.com
- Sabine Wahlers, Expert Comptable – sabine.wahlers@ludwig-maldener.com


