Besteuerung von Firmenwagen
Entwurf: Besteuerung von Firmenwagen – neue Regelungen für Hybrid- und E-Autos
Hintergrund
Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens wird nach dem großherzoglichen Reglement vom 23. Dezember 2016 in seiner geänderten Fassung berechnet, wobei sich die anwendbaren Prozentsätze insbesondere nach Motorisierung und CO2-Ausstoß richten.
Es liegt nun ein Entwurf zur Änderung dieses Reglements vor, der insbesondere Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge betrifft.
Kernaussage
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit maximal 50 g CO2/km steuerlich wieder stärker gefördert werden: Der Satz für den geldwerten Vorteil soll künftig 1 % statt bisher 2 % betragen. Zu beachten ist, dass diese Begünstigung nur für Fahrzeuge gelten soll, die zwischen dem 01.01.2027 und dem 31.12.2030 erstmals zugelassen werden und nicht Gegenstand eines bis zum 31.12.2026 abgeschlossenen Vertrags sind.
Darüber hinaus soll die steuerliche Begünstigung für reine Elektrofahrzeuge verlängert werden. Sie sieht vor, dass der monatliche geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens grundsätzlich mit 0,5 % des Fahrzeugneuwerts angesetzt wird (bei Elektrofahrzeugen, die die vorgesehenen Verbrauchs- bzw. Effizienzkriterien nicht erfüllen, beträgt der Satz 0,6 %). Nach der bisherigen Regelung gilt diese Begünstigung für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2026 bestellt und bis zum 31.12.2027 erstmals zugelassen werden. Nach der geplanten Neuregelung sollen diese Fristen um vier Jahre verlängert werden, sodass künftig eine Bestellung bis zum 31.12.2030 und eine Erstzulassung bis zum 31.12.2031 möglich sein soll.
Status
Bei den dargestellten Änderungen handelt es sich derzeit noch um einen Entwurf. Die entsprechenden Regelungen sind noch nicht endgültig verabschiedet und wurden bislang nicht im Mémorial veröffentlicht.
Bedeutung für die Praxis und Handlungsempfehlung
Wir empfehlen, die beabsichtigten Änderungen bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der Anschaffung neuer Firmenwagen entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Anschaffung von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen und Elektrofahrzeugen. Dabei ist zu beachten, dass es sich derzeit noch um einen Entwurf handelt und die endgültige Verabschiedung abzuwarten bleibt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung der geplanten Änderungen für Ihre individuelle Situation sowie bei der Entscheidung über den optimalen Anschaffungszeitpunkt Ihres Firmenwagens.
Sprechen Sie uns an, um die für Sie günstigste Regelung zu identifizieren.
Stand 20.08.2026


