Weiterarbeiten statt vorzeitig in Rente: Neuer steuerlicher Vorteil in Luxemburg
Wer bereits Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente hat, diese jedoch noch nicht in Anspruch nimmt und stattdessen weiterhin berufstätig bleibt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem steuerlichen Vorteil profitieren.
In Luxemburg besteht die Möglichkeit, einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen zu lassen, wenn ein Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente besteht, diese jedoch noch nicht bezogen und die berufliche Tätigkeit fortgeführt wird.
Was bewirkt der Freibetrag?
Der eingetragene Freibetrag wird bei der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt und reduziert die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer.
Die Folge:
Die monatlich einbehaltene Lohnsteuer kann sich reduzieren und der monatliche Nettolohn entsprechend erhöhen.
Wichtig zu wissen
Der Freibetrag wird nicht automatisch durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Er muss zunächst bei der zuständigen Stelle beantragt und anschließend auf der Steuerkarte eingetragen werden.
Was ist zu beachten?
Wer grundsätzlich die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllt, aber weiterhin berufstätig bleiben möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob der Freibetrag in Anspruch genommen werden kann.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass
- die persönlichen Voraussetzungen für den Freibetrag erfüllt sind,
- der erforderliche Antrag rechtzeitig gestellt wird und
- der Freibetrag tatsächlich auf der Steuerkarte ausgewiesen ist.
Erst wenn der Freibetrag auf der Steuerkarte hinterlegt ist, kann dieser vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Stand 26. August 2026


