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Äußerung des luxemburgischen Verwaltungsgerichtshof

Urteil zu IFLs in Luxemburg

Aktuelles richtungsweisendes Urteil zur steuerlichen Behandlung zinsfreier Gesellschafterdarlehen (IFLs) und 85:15 Verwaltungsregelung in Luxemburg.

Der luxemburgische Verwaltungsgerichtshof (Cour administrative) hat sich in einer aktuellen Entscheidung zur steuerlichen Qualifikation sogenannter Interest Free Loans (IFLs) geäußert – mit Konsequenzen für grenzüberschreitende Finanzierungsstrukturen.

Hintergrund:
Eine luxemburgische Gesellschaft erhielt zwei IFLs zur Finanzierung von Beteiligungen, die einer vermeintlichen malaysischen Betriebsstätte mit dem Ziel der Steuerfreistellung zugeordnet wurden.
Doch: Weder die Betriebsstätte noch die IFLs wurden anerkannt – das Gericht stufte die IFLs als verdecktes Eigenkapital ein.

Wesentliche Aspekte des Urteils:

  • Keine Anerkennung der Betriebsstätte wegen fehlender Substanz
  • Frühere 85:15-Verwaltungsregelung (Fremd-/Eigenkapital) wurde für nicht anwendbar erklärt
    Stattdessen nahm das Gericht eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der IFLs vor bei der u.a. eine fehlende Verzinsung, fehlende Sicherheiten, eine „stapling clause“ mit den Anteilen und eine extreme Unterkapitalisierung zur Umqualifizierung der IFLs in Eigenkapital führte.

Unsere Empfehlung:
Strukturen mit IFLs – besonders bei grenzüberschreitender Beteiligungen – sollten kritisch auf steuerliche Risiken und auf fremdübliche Ausgestaltung geprüft werden. Bei Umqualifizierung drohen steuerliche Risiken.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse bestehender Finanzierungen und der risikominimierenden Strukturierung und Dokumentation solcher Finanzierungen.

Grafik zur Info über das Urteil zu IFLs in Luxemburg.
Zum vollständigen Urteil
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