Erhöhung des sozialen Mindestlohns ab dem 01.01.2027
Was bedeutet das konkret für Arbeitnehmende und Arbeitgeber?
Ab dem 1. Januar 2027 treten mehrere Maßnahmen in Kraft, die die Kaufkraft der Beschäftigten stärken sollen.
Ab dem 01.01.2027
• Erhöhung des sozialen Mindestlohns um ca. 3,8 % (rund 105 €)
• Anhebung der CISSM (Crédit d’Impôt Salaire Social Minimum – Steuergutschrift auf den sozialen Mindestlohn) von 81 € auf 179 €
Ab dem 01.07.2027
• Weitere Erhöhung der CISSM von 179 € auf 200 €
Besonders interessant:
Von diesen Änderungen profitieren nicht nur Mindestlohnempfänger. Durch die degressive Ausgestaltung der CISSM können auch Arbeitnehmende mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 3.600 € von der Maßnahme profitieren.
Für Unternehmen bedeutet dies, Lohnabrechnungen, Systeme und interne Prozesse rechtzeitig anzupassen.
Für Arbeitnehmende werden sich die Änderungen künftig direkt auf dem Gehaltszettel bemerkbar machen.
Gerade in der Deutschland-Luxemburg-Grenzregion lohnt es sich, die Auswirkungen frühzeitig zu analysieren und notwendige Anpassungen vorzubereiten.
Sollten sich Ihrerseits Fragen dazu ergeben stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Stand 15.06.2026


