Deutsche Erbschaftsteuer: Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026
Hintergrund
Das deutsche Bundesverfassungsgericht befasst sich im Oktober 2026 an zwei Terminen mit grundlegenden Fragen der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Da die Entscheidungen die geltenden Regelungen zur Vererbung und lebzeitigen Übertragung von Vermögen betreffen können, informieren wir Sie gerne über den aktuellen Stand.
Gegenstand der Verfahren
Zum einen wird geprüft, ob die derzeitige Berechnung der Erbschaftsteuer, insbesondere die Bewertung von Immobilien, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze, noch verfassungsgemäß ist. Im Kern geht es um die Frage, ob diese Werte über die Jahre ausreichend an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wurden.
Zum anderen wird verhandelt, ob es gerechtfertigt ist, dass Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer deutlich stärker begünstigt wird als etwa ein geerbtes Wertpapierdepot oder eine Immobilie aus dem Privatvermögen. Diese Frage kann für alle relevant werden, die Vermögen vererben oder übertragen möchten.
Aktuelle Rechtslage
Nach derzeit geltendem Recht kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei übertragen werden. Für die Übertragung von Privatvermögen, etwa Immobilien, Wertpapiere oder Bankguthaben, gelten dagegen die allgemeinen Freibeträge und Steuersätze ohne vergleichbare Vergünstigung.
Status
Beide Verfahren sind derzeit noch nicht entschieden. Bis die entsprechenden Entscheidungen getroffen wurden, gelten die derzeitigen gesetzlichen Regelungen unverändert fort.
Bedeutung für Sie
Auch wenn die Verfahren noch nicht entschieden sind, kann es sich lohnen, bereits jetzt einen Blick auf die eigene Nachlass- oder Vermögensplanung zu werfen, insbesondere, wenn eine Übertragung von Vermögen in absehbarer Zeit ansteht oder geplant ist. So lässt sich rechtzeitig prüfen, welche Möglichkeiten die derzeitige Rechtslage bietet und ob Handlungsbedarf besteht.
Die Thematik kann auch für in Luxemburg ansässige Personen relevant sein. Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kann auch bei grenzüberschreitenden Schenkungen und Erbfällen zur Anwendung kommen, wenn beim Schenker bzw. Erblasser oder beim Beschenkten bzw. Erben ein steuerlicher Anknüpfungspunkt zu Deutschland besteht.
Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, was diese Entwicklung für Ihre individuelle Situation bedeutet.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten.
Stand 25.08.2026


