Wichtige Änderung für Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz
Wichtige Änderung für Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz
Ab dem 5. Oktober 2025 prüfen Banken bei EU-Überweisungen, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (Verification of Payee, VoP). Alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz, unabhängig vom zuständigen Finanzamt, werden an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein geleitet.
Damit Zahlungen reibungslos ausgeführt werden, muss als Empfänger immer exakt angegeben werden:
„Finanzamt Idar-Oberstein“
Bank: Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
Einfacher und sicherer erfolgt die Abwicklung über das SEPA-Lastschriftverfahren: Beträge werden automatisch und fristgerecht eingezogen, Rückfragen und Mahnungen entfallen.
Formulare: lfst.rlp.de/information/vordrucke
Alle Infos dazu sind hier zu finden: https://lfst.rlp.de/nachrichten-1/nachichtendetailseite/steuerzahler-aufgepasst.
Wichtig: Diese Regelung gilt ausschließlich für Steuerzahlungen an Finanzämter in Rheinland-Pfalz. Bei Zahlungen an andere Finanzämter, z. B. im Saarland oder in anderen Bundesländern, sollte vorab auf den jeweiligen Webseiten der richtige Zahlungsempfänger geprüft werden.


