Einführung der Sanktionsphase im Handels- und Firmenregister (RCS) und im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE) in Luxemburg*
Hintergrund
Das Luxembourg Business Registers (LBR) überwacht automatisiert die im Handels- und Firmenregister (RCS) sowie im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE) eingetragenen Daten auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Dieses Verfahren erfolgt im Rahmen des Gesetzes vom 23. Januar 2025 sowie des RBE-Gesetzes vom 13. Januar 2019. Nach rund sieben Monaten reiner Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen leitet LBR ab dem 21. September 2026 schrittweise die zweite, sanktionsbewehrte Phase des Verfahrens ein.
Betroffene Einrichtungen
Betroffen sind sämtliche im RCS und/oder RBE eingetragenen Einrichtungen, deren Akte fehlerhafte, veraltete oder widersprüchliche Angaben enthält oder bei denen eine gesetzlich vorgeschriebene Einreichung (z. B. ein Jahresabschluss) fehlt. Vereine ohne Gewinnzweck (ASBL) und Stiftungen sind derzeit noch ausgenommen, da für sie die reine Sensibilisierungsphase fortdauert.
Ablauf des Sanktionsverfahrens
Stellt das LBR eine Unregelmäßigkeit fest, versendet es ein Einschreiben an die im RCS eingetragene Anschrift des Gesellschaftssitzes („T-Datum“), das über die Mängel informiert und zu deren Behebung auffordert. Bleibt die Akte unverändert, kommen ab dem T-Datum gestaffelt folgende Maßnahmen zur Anwendung:
| Frist ab T-Datum | Maßnahme |
| + 30 Tage | Warnhinweis im LBR-Portal, für Dritte bei Einsichtnahme in die Akte sichtbar |
| + 2 Monate | Vermerk der offenen Unregelmäßigkeiten auf RCS-/RBE-Auszügen und -Zertifikaten |
| + 7 Monate | Tägliches Zwangsgeld von 40 €, gedeckelt auf max. 3.600 € (höchstens 90 Tage) |
| + 12 Monate | Löschung der Akte von Amts wegen (keine Auflösung, spätere Berichtigung möglich) |
| danach | Meldung an die Staatsanwaltschaft; ggf. Verfahren zur administrativen Auflösung ohne Liquidation (PDAL) |
Wird die Akte im Laufe des Verfahrens vollständig berichtigt, endet die Sanktionsphase und bereits angewandte Maßnahmen werden aufgehoben – mit Ausnahme eines bereits festgesetzten Zwangsgeldes, das geschuldet bleibt. Ein nicht zugestelltes Einschreiben unterbricht weder das Verfahren noch die Fristen; ein tatsächlich erreichbarer Gesellschaftssitz ist daher entscheidend.
Bedeutung für die Praxis
Betroffene Gesellschaften sollten zeitnah prüfen, ob ihre RCS- und RBE-Akte vollständig und aktuell ist – insbesondere Gesellschaftssitz, gesetzliche Vertreter, wirtschaftliche Eigentümer sowie eingereichte Jahresabschlüsse. Unabhängig von diesem Verfahren wurde in der Presse zuletzt auch über die Sanktionierung von Gesellschaften wegen fehlender Jahresabschlüsse berichtet; nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen können hier Geldbußen, strafrechtliche Sanktionen oder im Extremfall die Löschung der Gesellschaft von Amts wegen drohen.
Sprechen Sie uns an, um die Vollständigkeit Ihrer RCS- und RBE-Akte prüfen zu lassen.
Stand 29.09.2026
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